Rechtsprechung
   VG Potsdam, 12.03.2015 - 6 K 2811/14.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7659
VG Potsdam, 12.03.2015 - 6 K 2811/14.A (https://dejure.org/2015,7659)
VG Potsdam, Entscheidung vom 12.03.2015 - 6 K 2811/14.A (https://dejure.org/2015,7659)
VG Potsdam, Entscheidung vom 12. März 2015 - 6 K 2811/14.A (https://dejure.org/2015,7659)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,7659) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Potsdam, 12.03.2015 - 6 K 2811/14
    Nach der EuGH-Rechtsprechung (Urteil vom 21. Dezember 2011 - Rs. C-411/10 u.a. "N.S." -,NVwZ 2012, 417) ergibt die Prüfung der Rechtstexte, die das Gemeinsame Europäische Asylsystem bilden, dass dieses in einem Kontext entworfen wurde, der die Annahme zulässt, dass alle daran beteiligten Staaten, ob Mitgliedstaaten oder Drittstaaten, die Grundrechte beachten, einschließlich der Rechte, die ihre Grundlage in der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Protokoll von 1967 sowie in der EMRK finden, und dass die Mitgliedstaaten einander insoweit Vertrauen entgegenbringen dürfen.
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

    Auszug aus VG Potsdam, 12.03.2015 - 6 K 2811/14
    Soweit im Nachgang zum Erkenntnisstand der mündlichen Verhandlung Umstände eintreten, die einer Abschiebung des Klägers nach Italien entgegen stehen, ist es geklärt, dass das Bundesamt sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse zu prüfen hat, so dass daneben für eine eigene Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG kein Raum verbleibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795/14 -, juris m.w.N.).
  • EGMR, 13.01.2015 - 51428/10

    Unmenschliche Behandlung, erniedrigende Behandlung, unmenschliche oder

    Auszug aus VG Potsdam, 12.03.2015 - 6 K 2811/14
    Jedenfalls hat der Kläger nichts dafür vorgetragen oder gar glaubhaft gemacht, was ihn von der Personengruppe ("able young man with no dependents") unterscheiden könnte, für die der EGMR (Entscheidung Nr. 51428/10 "A.M.E." vom 13. Januar 2015) keine Verletzung in den Rechten des Art. 3 EGMR (entspricht Art. 4 EU-Grundrechtecharta) erkannt hat.
  • VG Düsseldorf, 23.01.2015 - 13 L 2923/14

    Abschiebung eines Ausländers in einen sicheren Drittstaat (hier: Italien);

    Auszug aus VG Potsdam, 12.03.2015 - 6 K 2811/14
    Denn diese findet auf Ausländer, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, nachdem ihnen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union - wie hier dem Kläger in Italien - internationaler Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) zuerkannt worden ist, keine Anwendung mehr (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Januar 2015 - 13 L 2923/14.A -, juris, m.w.N.; Funke-Kaiser, in: GK-AsylVfG, Stand: November 2013, § 27a AsylVfG Rn. 34).
  • BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben

    Auszug aus VG Potsdam, 12.03.2015 - 6 K 2811/14
    Er hat nämlich als in Italien subsidiär Schutzberechtigter in Deutschland ohnehin keinen Asylverfahrensanspruch (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13 -, NVwZ 2014, 1460, Rn. 29), so dass in Bezug auf den in Deutschland (abermals) gestellten Asylantrag im Ergebnis die gleiche Entscheidung durch das Bundesamt ergehen müsste.
  • EGMR, 18.01.2001 - 27238/95

    CHAPMAN c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus VG Potsdam, 12.03.2015 - 6 K 2811/14
    Dies gilt jedenfalls unter dem Blickwinkel des Art. 3 der EMRK (EGMR, Entscheidung Nr. 27238/95 vom 18. Januar 2001, Rn. 99, ECHR 2001-1 "Chapman ./. U.K.").
  • VG Trier, 04.07.2014 - 5 L 1190/14

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine

    Auszug aus VG Potsdam, 12.03.2015 - 6 K 2811/14
    Die Klage ist als Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 1. Alt. VwGO) statthaft, da das Bundesamt lediglich über die Zulässigkeit des Asylantrags des Klägers in Deutschland entschieden und keine auf die inhaltliche Prüfung dieses Asylantrags bezogene Entscheidung getroffen hat (vgl. VG Trier, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 5 L 1190/14.TR -, juris).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Potsdam, 12.03.2015 - 6 K 2811/14
    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu mit Urteil vom 14. Mai 1996, - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 -, BVerfGE 94, 49-114, Rn. 181 ausgeführt:.
  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VG Potsdam, 12.03.2015 - 6 K 2811/14
    Sowohl Art. 3 EMRK als auch Art. 4 der EU-Grundrechtecharta schließen keine allgemeine Verpflichtung ein, Flüchtlingen finanzielle Unterstützung zu gewähren, um ihnen zu ermöglichen, einen bestimmten Lebensstandard aufrechtzuerhalten (EGMR, Nr. 53566/99, Müslim ./. Türkei , zit. n. EGMR 29217/12, Tarakhel ./. Schweiz , Rn. 95).
  • VG Gelsenkirchen, 08.05.2015 - 18a K 3619/14

    Sicherer Drittstaat; Abschiebungsanordnung; Republik Bulgarien; syrische

    Ähnlich: BayVGH, Beschluss vom 12. Januar 2015 - 20 ZB14.30091 -, Juris Rn. 1; VG Potsdam, Urteil vom 12. März 2015 - 6 K 2811/14.A -, Juris Rn. 29, m.w.N.

    vgl. VG Potsdam, Urteil vom 12. März 2015 - 6 K 2811/14.A -, Juris Rn. 26.

    In Bezug auf die in der Bundesrepublik vorliegend am 13. März 2014 durch die Kläger (wiederholt) gestellten Asylanträge müsste das Bundesamt im Ergebnis deshalb die gleiche Entscheidung über die Feststellung (gemäß § 31 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG), dass ihnen wegen der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a AsylVfG) kein Asylrecht zusteht, erneut treffen, vgl. VG Potsdam, Urteil vom 12. März 2015 - 6 K 2811/14.A -, Juris Rn. 14, wie es sie in Ziffer 1. des angefochtenen Bescheids bereits ausgesprochen hat.

  • VG Potsdam, 09.12.2015 - 6 K 1927/15

    Asylrechts (sicherer Drittstaat Verfahren, Eritrea/Italien)

    Die - allein als Anfechtungsklage statthafte (vgl. Urteile der Kammer vom 12. März 2015 [z.B. VG 6 K 2811/14.A, juris] - Klage hat nur im tenorierten Umfang Erfolg; hinsichtlich der Entscheidungen in Nrn. 1 und 2 Satz 4 erweist sich der Bundesamtsbescheid vom 24. Juni 2015 aus seinen entsprechenden, zutreffenden Gründen, auf die Bezug genommen wird, als rechtmäßig und verletzt er den Kläger nicht in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • VG Potsdam, 20.04.2015 - 6 L 90/15

    Asylrechts (sicherer Drittstaat Verfahren Tschad/Italien)

    Diese Bestimmungen sind auch auf den (vorliegenden) Fall anwendbar, in dem die Asylantragsteller zu 1. und 2. bereits in einem sicheren Drittstaat einen internationalen Schutzstatus zuerkannt erhalten haben (VG Potsdam, Urteil der Kammer vom 12. März 2015 - VG 6 K 2811/14.A -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht